Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Reform der Ökostrom-Förderung auf den Weg gebracht.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht einen grundlegenden Wechsel im Fördersystem vor. Geplant ist unter anderem, dass ab 2017 Wind- und Solarparks ausgeschrieben werden. Bei den Ausschreibungen erhält derjenige den Zuschlag, der am wenigsten Subventionen verlangt.
Jährliche Höchstmenge
Zudem wird für Energie aus Wind, Solaranlagen und Biomasse eine jährliche Höchstmenge festgelegt. „Die Energiewende hat sich in Deutschland durchgesetzt und ist nicht mehr aufzuhalten“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden und Anfang 2017 in Kraft treten.