GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 19:43 - 20.12.2005 Noch etwas zu den verschiedenen Möglichkeiten, etwas zu bezahlen. Einzugsermächtigung Der Kunde gibt seine Kontoverbindung einer bestimmten Firma bekannt und erklärt dann ihr gegenüber per Unterschrift sein Einverständnis, dass sie von seinem Konto Geld abbuchen darf. Dabei ist es egal, wie Sie Ihr Einverständnis geben, ob per Unterschrift, Mausklick oder telefonisch, denn: Die Bank, die Ihr Konto führt, ist weder verpflichtet noch praktisch in der Lage, Ihr Einverständnis nachzuprüfen. Deshalb ist es im Prinzip jeder Firma möglich, ohne weiteres Geld von Ihrem Konto abzubuchen - sofern sie nur Ihre Bankverbindung kennt, und eine Lastschriftvereinbarung mit ihrer eigenen Bank unterhält. Tipp Vorsicht beim Nennen der Kontoverbindung. Vor falschen Abbuchungen können Sie sich nur schützen, indem Sie sich Ihr Geld umgehend wieder zurückholen. Dafür brauchen Sie nicht mit der Firma zu streiten, die den Betrag abgebucht hat. Sie sagen einfach Ihrer Bank Bescheid, und die bucht die Überweisung sofort wieder zurück. Allerdings müssen Sie sich dafür bei Ihrer Bank spätestens innerhalb von 6 Wochen gemeldet haben. Wenn Sie einer Institution eine Einzugsermächtigung gegeben haben, können Sie also jede Lastschrift innerhalb von 6 Wochen von Ihrer Bank wieder zurückbuchen lassen, ganz egal, ob Sie eine Unterschrift gegeben haben, oder nicht. Entsprechendes gilt übrigens auch für das Zahlen mit EC-Karte und Unterschrift. Auch hier kann die Bank die Zahlung innerhalb der 6-Wochen-Frist rückgängig machen. Ganz anders, wenn Sie mit EC-Karte und PIN-Nummer gezahlt haben. Dann kann die Bank das Geld nicht mehr zurückbuchen. Sie müssen sich gegebenenfalls gleich mit dem Empfänger auseinandersetzen. So ist es auch, wenn Sie keine Einzugsermächtigung, sondern einen Abbuchungsauftrag erteilen. Der Unterschied: Sie erlauben nicht der Firma, von Ihrem Konto eine Lastschrift einzuziehen, sondern beauftragen Ihre Bank, das Geld zu überweisen. Dann kann die Bank auch nichts mehr tun. (Vermieter dringen deshalb oft auf diese Variante.) Aufgepasst: Oft wird eine Einzugsermächtigung auch Abbuchungsermächtigung genannt. Man erkennt den echten Abbuchungsauftrag daran, dass Sie ihn von Ihrer Bank unterzeichnen lassen müssen. Tipp: Einzugsermächtigung oder EC-Karte mit Unterschrift: die Bank kann 6 Wochen lang zurückbuchen. Nubira |
El Lobo
Premium-User Beiträge: 471
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Gesendet: 20:18 - 20.12.2005 Nubira: Weisst Du auch wie die Regeln mit Kreditkarte sind in Deutschland?(Visa/MC/Ames/Discover, etc.) |
Nubira
Moderator Beiträge: 15134
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Gesendet: 21:55 - 20.12.2005 leider nicht, da sich solche Dinge nicht in meinem Besitz befinden. Aber die jeweiligen Banken müssten Auskunft geben können. Nubira |
mumbolino
Boardkönig Beiträge: 1673
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Gesendet: 14:50 - 21.12.2005 Wenn man was per Nachnahme sich schicken lässt,kann man doch,bevor man bezahlt,mal schnell das Paket aufmachen und kontrollieren,das ist dein gutes Recht. Viele Anbieter schreiben das sogar in Ihren Bedingungen,das man bei Erhalt der Ware uaf Unversehrtheit kontrolieren soll |
Gotti
Board-Champion Beiträge: 4498
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Gesendet: 15:25 - 21.12.2005 Zitat: ..genauso ist es. Bei höherpreisigen Produkten öffne ich grundsätzlich im Beisein des Überbringers ( Post, UPS u.a ) das Paket. Auch danach unterscheibe ich immer mit u.V. = unter Vorbehalt und dann mit meinem Namen drunter. Wenn einem Überbringer das Prozedere zu lang dauert, ( hat`s auch schon gegeben )gibt`s ne Ansage, daß er das Paket dann gleich wieder mitnehmen kann. Ohne Unterschrift, aber mit Mitteilung an den Versender. Das funktioniert immer. Alles in Allem ist die Versandart per NN sowieso die beste Form, außer der Lieferung per Rechnung. Übrigens die NN - Gebühr kann man ja wohl verschmerzen. Vorauskasse ist nur bei seriösen Händlern sinnvoll, mit denen man per NN schon gute Erfahrungen gemacht hat. Gotti, im Sinne des Greenhorn - Verbrauchers... |
gilian
Board-Champion Beiträge: 4301
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Gesendet: 09:04 - 28.12.2005 Heiko, ich hab eine Bewertung vom "kleinen Laden gefunden" Qualität der Händlerwebsite Servicestandard - Produkte im Lager Qualität des Services rund um den Kauf und Garantie Servicestandard - Bestellvorgang Fazit Ich habe am 23.08.05 Vormittags per Telefon ein Navi TOMTOM 500 bestellt,welches ich am 24.08.05 schon am Anderen Morgen per Post ( Nachnahme ) erhielt. Besser kann es nicht gehen. Ich danke auf diesem Wege der Fa. Unserkleinerladen für diesen Superschnellen Service. Wilhelm Rogge,Hillesheim Empfehlen Sie diesen Händler weiter? Ja Bei den Bewertungen wie Qualität und so hatte er 5 Sterne, die hat es aber nicht mitkopiert. LG gilian |
mumbolino
Boardkönig Beiträge: 1673
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Gesendet: 18:09 - 28.12.2005 Also Gillian da kann ich dir voll zustimmen. Habe am Sonntag bestellt,am Dienstag war das Paket schon da. Als Bonbon lag noch eine Vodafon Handykarte mit 10 Euro Startguthaben kostenlos mit drin. Also wirklich empfehlenswert Heiko |
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