Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im November 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1.046 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 26,0 Prozent weniger als im November 2019, teilte das Statistischen Bundesamt (Destatis) am Donnerstagmorgen mit. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.
Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben, prognostizieren die Statistiker. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2020 im Baugewerbe mit 162 Fällen (November 2019: 212). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 154 Insolvenzanträge (November 2019: 218). Im Gastgewerbe wurden 131 (November 2019: 158) Insolvenzanträge gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen im November 2020 beliefen sich auf knapp 1,4 Milliarden Euro. Im November 2019 hatten sie noch bei rund 3,4 Milliarden Euro gelegen. Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Januar 2021 deutet sich eine erneute Richtungsänderung an. Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (+5 Prozent) und Dezember (+18 Prozent) eine Umkehr des Trends abzeichnete. Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl vom Januar 2021 nun vorerst wieder beendet. Im Januar 2021 sank die Zahl der Verfahren im Vormonatsvergleich um 5 Prozent und lag um 34 Prozent niedriger als im Januar 2020. Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden. Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 3.282 übrige Schuldner im November 2020 Insolvenz an. Das waren 51,0 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 2.214 Insolvenzanträge von Verbrauchern (-53,8 Prozent) sowie 774 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-50,1 Prozent). Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde, so Destatis. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden, teilte das Statistische Bundesamt mit.