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    Home»Nachrichten»Barley kritisiert „gravierende“ Datenschutzmängel bei Smartphone-Apps
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    Barley kritisiert „gravierende“ Datenschutzmängel bei Smartphone-Apps

    17. Januar 2019↻ 23. März 20232 min
    Katarina Barley, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Katarina Barley, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den Anbietern von Smartphone-Apps vorgeworfen, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur unzureichend umgesetzt zu haben. „Bei vielen der populärsten Apps bestehen bei den Informationen zur Datenverarbeitung gravierende Defizite“, sagte Barley dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Sie bezog sich dabei auf eine Studie, die das Bonner Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Infas) in ihrem Auftrag durchgeführt hat und über die die Zeitung berichtet.

    Untersucht worden seien 50 für den deutschen Markt relevante Android-Apps aus dem Google Play Store. Der erste Testlauf habe im November 2017 stattgefunden, der zweite nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018. Insgesamt müsse – genau wie bei der Prüfung 2017 – „ein negatives Fazit gezogen werden“, konstatieren die Studienautoren. Demnach hätten keine der geprüften Apps, darunter bekannte Marken aus Bereichen wie Finanzdienstleistungen, soziale Netzwerke, Handel und Reisen eine „sehr gute oder gute Bewertung“ erzielen können, berichtet die Zeitung weiter.

    Der Anteil der mit „mangelhaft“ bewerteten Apps sei zwar auf 10 Prozent gesunken. Gut die Hälfte der Apps werde aber, wie bereits 2017, mit der Note „ausreichend“ bewertet, heißt es in der Infas-Studie. Die DSGVO schreibt beispielsweise vor, die App-Nutzer in verständlicher Sprache und auf leicht zugängliche Weise über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren – ein Kriterium, das jedoch zumeist nicht erfüllt wird. So habe in den Datenschutzerklärungen der für App-Nutzer „relevante Informationsgehalt nicht zugenommen“.

    Viele Hinweise seien nicht „App-spezifisch“, sondern bezögen sich auf alle Produkte des Anbieters, berichtet das „Handelsblatt“. Die Folge: Lange Datenschutzerklärungen mit einer durchschnittlichen Anzahl von etwa 4.200 Wörtern. Die DSGVO verlange, dass Verbraucher „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache informiert werden“ müssten, sagte Barley.

    „Verstöße dagegen sind keine Lappalie“, so die Justizministerin weiter. „Besonders gravierend sind vor dem Hintergrund des aktuellen Datendiebstahls die Zugriffsberechtigungen etwa auf Adressbuch oder das Handy-Mikrofon“, fügte die SPD-Politikerin hinzu. Die Sicherheit von persönlichen Daten sieht Barley daher als eine zentrale Herausforderung der digitalen Gesellschaft. „In unserer digitalen Gesellschaft kann jeder Mensch zum Ziel eines Angriffs werden.“

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    Sebastian Fiebiger
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