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    Home»Nachrichten»Bericht: Asylbewerber durch deutsche Behörden zwangsgeoutet

    Bericht: Asylbewerber durch deutsche Behörden zwangsgeoutet » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion27.05.21↻ 15.11.21
    Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mehrere schwule, bisexuelle und lesbische Asylbewerber sind offenbar durch deutsche Behörden bei Nachforschungen in den Herkunftsländern zwangsgeoutet worden. Das berichtet die "Welt" (Freitagsausgabe). Betroffen sind demnach Asylbewerber aus Pakistan, Nigeria, Kamerun und Tansania.

    In diesen Ländern kann Homosexualität mit langen Gefängnisstrafen bestraft werden, in Pakistan und Teilen Nigerias droht sogar die Todesstrafe. "Die menschenfeindliche und üble Praxis der Zwangsoutings von Schutzsuchenden muss sofort abgestellt werden", sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann der "Welt". Seine Kollegin Ulle Schauws ergänzte: "Menschen, die in Deutschland Schutz vor Tod und Verfolgung suchen, dürfen durch deutsche Behörden nicht weiter gefährdet werden." Jens Brandenburg, Sprecher für LGBT-Themen in der FDP-Bundestagsfraktion, spricht von einem "systematischen Problem" und einem "menschenrechtspolitischen Skandal", denn: "Wenn deutsche Behörden Asylsuchende in ihren Herkunftsstaaten outen, kann das Leben kosten." Aufgrund der geschaffenen "Nachfluchtgründe" durch die Zwangsoutings müsse die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen werden, forderte unterdessen Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands. Für möglicherweise in Gefahr gebrachte Angehörige müssten humanitäre Visa geprüft werden. Das Innenministerium teilte der Zeitung mit, dass der "sichere und vertrauensvolle Umgang mit Informationen von Asylantragstellenden oberste Priorität" habe. Am Dienstag hatte den LSVD ein Schreiben aus dem Innenministerium erreicht: "Unabhängig von dem grundlegenden Nutzen der Sachaufklärung im Herkunftsland sind in den von Ihnen geschilderten Fällen bedauerlicherweise Fehler unterlaufen", heißt es darin. Die Auslandsvertretungen seien sensibilisiert worden, sowohl bei der Amtshilfe in Asylangelegenheiten besonderes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zu legen, als auch eine "Schaffung von Nachfluchtgründen" zu vermeiden.

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