Die bundesweit geplanten Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 sollen offenbar aufgeweicht werden.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das berichtet das Portal „Business Insider“ unter Berufung auf Kreise der Koalitionsspitzen im Bundestag. Am Freitag sollen demnach Änderungen am Gesetzesentwurf der Regierung für die Notbremse eingebracht werden.
Winderstand gegen den Gesetzentwurf
Konkret seien Ausnahmen für Individualsport, vor allem Joggen sowie Gassigehen mit dem Haustier im Gespräch. Zuletzt hatte sich in den Fraktionen von CDU/CSU und SPD deutlich Widerstand gegen den am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf formiert. Zahlreiche Abgeordnete hatten sich teils öffentlich gegen die vorgesehenen Regelungen für die Ausgangssperre geäußert. Demnach wären nämlich aktuell nur wenige Ausnahmen möglich: Dazu zählen medizinische Notfälle, der Weg von und zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung pflegebedürftiger Personen, die Versorgung von Tieren und ähnlich gewichtige Gründe wie etwa die Wahrnehmung eines Impftermins.
Über das Wochenende soll es dann weitere Gespräche geben, insbesondere mit dem Kanzleramt. Spätestens am Donnerstag in einer Woche soll die Gesetzesänderung dann endgültig im Bundestag beschlossen werden. Für Freitag ist eine Sondersitzung des Bundesrats geplant. Läuft alles glatt, dürfte die Bundesnotbremse in betroffenen Landkreisen spätestens am Montag, den 26. April, in Kraft treten. In den Regionen, die eine Inzidenz unter 100 haben, sind weiterhin die Länder für die Regelungen zuständig.