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    Home»Nachrichten»Berliner Großbordell geht juristisch gegen Staatsanwaltschaft vor

    Berliner Großbordell geht juristisch gegen Staatsanwaltschaft vor - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion14.05.16

    Absperrung der Polizei, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Absperrung der Polizei, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach der Großrazzia gegen das Berliner Bordell Artemis haben die in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten die Berliner Staatsanwaltschaft über einen Juristen abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Jurist wirft der Staatsanwaltschaft vor, während einer Pressekonferenz im Nachgang der Aktion "nicht mit der von einer Ermittlungsbehörde zu erwartenden Distanz über den Einsatz selbst und den Ermittlungsstand berichtet" zu haben. Die Staatsanwaltschaft sei "unsachlich, reißerisch, emotionalisiert, unausgewogen und stark vorverurteilend" gewesen und habe den Grundsatz der Unschuldsvermutung aus den Augen verloren.

    Mitte April hatten 900 Polizeibeamte Berlins größtes Bordell durchsucht. Laut Staatsanwaltschaft war der Verdacht ausschlaggebend, dass die Betreiber direkte Verbindungen zur Rockerbande Hells Angels pflegen sollen. Außerdem stand der Vorwurf der Hinterziehung von Sozialabgaben, Ausbeutung und Gewaltanwendung im Raum. Nach Informationen der "Welt" gibt es in den Ermittlungsakten Vermerke, die den Darstellungen der Justiz widersprechen. So habe es in der Vergangenheit mehrere Kontrollen durch die Behörden gegeben, bei denen keine Beanstandungen gemacht worden seien. Auch der Vorwurf, dem zufolge die Beschuldigten auch geschäftlich mit den Hells Angels kooperiert haben sollen, stellt sich angesichts der Ermittlungsakten anders dar: Den Dokumenten zufolge hat einer der Beschuldigten selbst Zivilbeamte bei einer Kontrolle darauf aufmerksam gemacht, dass es Probleme mit den Hells Angels gegeben habe. In dem Bordell seien zehn bis 15 Frauen aktiv, die den Hells Angels zuzuordnen sind. Zudem gab mindestens eine Zeugin zu Protokoll, dass die Betreiber und die Rocker nicht zusammengearbeitet hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich Anfrage zu diesen Punkten nicht äußern und verwies auf die laufenden Ermittlungen.

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