Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch das Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt bestätigt. Es liege bei einer Überschreitung der Grenzwerte auch kein „Bagatellverstoß“ vor, der einem Unterlassungsanspruch entgegenstünde, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch mit. „Von quecksilberhaltigen Energiesparlampen gehen nicht nur im Zusammenhang mit der Entsorgung, sondern auch im Falle ihres Zerbrechens erhebliche Gesundheitsgefahren aus.“
Das BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom Oktober 2015. Im Streitfall wurden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte bei zwei der geprüften Lampen überschritten.