Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Lifestyle
    • Technik
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»BGH hebt Kannibalen-Verurteilung auf - Prozess geht weiter

    BGH hebt Kannibalen-Verurteilung auf - Prozess geht weiter - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion06.04.16

    Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

    Leipzig (dts Nachrichtenagentur) - Der BGH hat die Verurteilung des "Kannibalen von Gimmlitztal" aufgehoben und den Prozess an die Vorinstanz zurück verwiesen. Das Landgericht Dresden hatte den Mann, der früher Beamter des Landeskriminalamts Sachsen war, wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte einen 59-jährigen Mann, um die anschließende Zerstückelung des Körpers zu ermöglichen, von der er sich sexuellen Lustgewinn versprach.

    Das Tatopfer war mit dem Handeln des Angeklagten einverstanden. Es hatte den Wunsch, von ihm geschlachtet und verspeist zu werden, so die Richter. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass die Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer Straftat begangen worden sei. Von der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe hatte es abgesehen, da das Tatopfer mit der Tötung durch den Angeklagten nicht nur einverstanden war, sondern diese aufgrund eines seit mehreren Jahren stabil bestehenden Wunsches auch unbedingt wollte. Der 5. Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft das Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts habe rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten, so der BGH. Das Landgericht hätte die Möglichkeit einer Selbsttötung nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen. Die diesbezügliche Beweiswürdigung sei lückenhaft und nicht frei von Widersprüchen. Das Landgericht habe aber auch zu Gunsten des Angeklagten von der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen, und dabei Rechtsfehler begangen.

    Anzeige

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelHollande hofft auf britisches Nein zum "Brexit"
    Nächster Artikel Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Reinhold Messner macht angeborenen Herzfehler öffentlich
    1 min
    1. Bundesliga: Köln gewinnt gegen Mönchengladbach
    2 min
    Krings fordert lückenlose Aufklärung im BND-Skandal
    2 min
    Unions-Landesminister protestieren gegen Zuckersteuer
    2 min
    Ramelow kritisiert parteiinternen Protest gegen Berliner Sondierung
    2 min
    Trump verkündet "Energie-Waffenruhe" zwischen Russland und Ukraine
    1 min

    Kommentar

    Studien: Keine Anzeichen für Deindustrialisierung in Deutschland
    Kommt die Digitalsteuer für Internetkonzerne schon 2026?
    Ex-CDU-Generalsekretär will Beschlüsse mit der AfD ermöglichen
    Spitzen-Diplomat Ischinger: "Ja, wir waren naiv"
    Rubriken
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Wissen
    Zitate
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    SOFTCLICK LABS: naanoo ⨳ Medizin+ ⨳ Localpedia ⨳ Promis+ ⨳ Gameblog ⨳ AI News Pro ⨳ Quickpedia

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken