Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die Ungleichbehandlung unehelicher Kinder bei Erbschaften bestätigt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, auch weiterhin keinen Anspruch auf das Erbe ihrer Väter besitzen. Nach diesem Stichtag geborene uneheliche Kinder gelten entsprechend auch künftig als mit ihren Vätern verwandt und sind folglich erbberechtigt.Die Richter des BGH entschieden konkret in einem Fall, in dem ein 1940 nichtehelich geborener Mann das gesamte Erbe seines verstorbenen Vaters an seiner später ehelich geborene Schwester überlassen musste. Der unterlegene Kläger, erwägt nun wegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. [dts Nachrichtenagentur]
Vorheriger ArtikelWladimir Putin wollte Neuer-Wechsel zu Bayern verhindern
Nächster Artikel Bundestag gibt grünes Licht für stärkeren Euro-Rettungsfonds
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA