Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof hat die achtjährige Haftstrafe gegen ein Mitglied des Terrornetzwerks Al Kaida bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Das teilte das Gericht in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung mit. Der Angeklagte hatte seine Taten nach der Festnahme in Pakistan gestanden.Nach seiner Rückkehr nach Deutschland hatte der Angeklagte die Tatvorwürfe jedoch wieder bestritten und seine Angaben in Pakistan als durch Folter erzwungene unwahre Geständnisse bezeichnet. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mehreren Verstößen gegen das gegen Al Kaida verhängte Wirtschafts-Embargo zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Oberlandesgericht hatte seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten dabei unter anderem auch auf die Bekundungen eines Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Islamabad gestützt. Dieser hatte den Angeklagten im Gewahrsam des pakistanischen Geheimdienstes aufgesucht. Dabei war ihm vom Angeklagten sowohl von den Misshandlungen als auch von den Straftaten berichtet worden.
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