Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesnetzagentur hat durch eine Ausnahmegenehmigung die geplante NorGer-Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen von bestimmten Vorschriften der Energieregulierung ausgenommen. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, kann die Leitung durch die Ausnahmegenehmigung unter anderem von den Vorgaben über die Verwendung der Engpasserlöse sowie von Vorschriften über den Netzanschluss und Netzzugang befreit werden. Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sei unter anderem, dass sich die Investition positiv auf den Wettbewerb im Strommarkt auswirkt.Bei der NorGer-Verbindung handelt es sich um die erste unmittelbare Stromverbindungsleitung zwischen Norwegen und Deutschland. Das circa 600 Kilometer lange Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel soll eine Kapazität von 1.400 MW haben und ab 2015 die deutschen und norwegischen Strommärkte miteinander verbinden.
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