Berlin – Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. „Die wichtigste Neuerung für den Verbraucher ist die Beschleunigung des Lieferantenwechsels“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dieser darf künftig höchstens drei Wochen dauern. Maßgeblich für diese Frist sei dabei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant verantwortlich ist. Damit habe dieser alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen. „Außerdem kann der Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter nunmehr an jedem beliebigen Werktag beginnen“, so Kurth weiter. In den bisher geltenden Regelungen zum Anbieterwechsel gab es demgegenüber starre Fristen. Mit der aktuellen Entscheidung wird der Lieferantenwechselprozess an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, in den wesentlichen Abläufen verschlankt und für Strom und Gas weitestgehend vereinheitlicht. [dts Nachrichtenagentur]
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