Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Wahlrechts passieren lassen. Das neue Gesetz schließt nun Fälle aus, in denen ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten führt oder weniger Zweitstimmen mehr Mandate zur Folge haben. Überhangmandate wird es hingegen weiter geben.Kritik kam aus den SPD-geführten Ländern. Das neue Gesetz würde das Problem des sogenannten negativen Stimmgewichtes nicht lösen, sondern allenfalls reduzieren, kritisierte die Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz beim Bund, Margit Conrad (SPD). „Wir hätten uns auch eine Vereinfachung des Wahlrechts gewünscht“, sagte sie. Nun wollen SPD, Grüne und Linkspartei in Karlsruhe klagen. Schwarz-Gelb hatte die Wahlrechtsreform Ende September im Alleingang im Bundestag durchgesetzt. [dts Nachrichtenagentur]
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