Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz abgelehnt. Die Entscheidung beruhe auf einer Folgenabwägung, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. „Mit der Datenspeicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte“, heißt es in einer Erklärung.
Der Gesetzgeber habe den Abruf von Telekommunikationsdaten zudem von „qualifizierten“ Voraussetzungen abhängig gemacht. Unter der Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht.