Karlsruhe – Der Bundesverfassungsrichter Herbert Landau hält den „Deal“ im Strafprozess für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Das mit den unlängst gesetzlich geregelten Absprachen „aufscheinende Gerechtigkeitsproblem wegen der Ungleichbehandlung von Tätern je nach Deliktsart und dem durch finanzielle Ressourcen definierte Verteidigungsaufwand“ könne „Feuer an die Fundamente der Strafrechtspflege legen“, sagte Landau der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe). Im Kern sei ein „eher prozessuales Wahrheitsverständnis wohl nicht mit dem Schuldprinzip und dem dahinterliegenden Konzept personaler Freiheit kompatibel“, äußerte der ehemalige hessische Justizstaatssekretär (CDU) und Richter am Bundesgerichtshof.Wer die Verantwortung des Täters ernst nehme, könne sich nicht mit „Abstrichen bei der Erforschung der objektiven Wahrheit“ abfinden, seien die Gründe dafür, etwa Prozessökonomie oder Überlastung der Justiz, auch noch so nachvollziehbar, sagte Landau weiter. Dass es beim „Deal“ im Strafprozess in „nicht wenigen Fällen zu einer Einschränkung der Amtsaufklärung“ komme und damit die Erforschung der Wahrheit als Grundlage des Schuldprinzips in Zweifel stehe, sei „jedenfalls nicht von der Hand zu weisen“. [dts Nachrichtenagentur]
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