Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Politiker von Union und SPD haben die Forderung mehrerer grüner Landes-Verbraucherschutzminister nach einem „Rettungsschirm für Verbraucher“ zurückgewiesen. „Die Forderungen gehen völlig an der Realität vorbei“, sagte der verbraucherpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). „Wir setzen gerade alles daran, zur Normalität zurückzukehren und das Wirtschaftsleben wieder ans Laufen zu kriegen.“
Dafür habe die Große Koalition „das größte Kraft- und Zukunftspaket der Nachkriegsgeschichte“ auf den Weg gebracht. „Die bereits beschlossenen Hilfsmaßnahmen wirken, und unsere sozialen Sicherungssysteme haben wir flexibilisiert, so dass sie wirtschaftliche Härten abfedern.“ Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sprach von einem merkwürdigen Vorstoß. „Dass die grünen Verbraucherschutzminister Forderungen an die Bundesregierung stellen, statt in ihren Landesregierungen Gesetzesänderungen über den Bundesrat zu initiieren, ist merkwürdig und lässt vermuten, dass weniger der Verbraucherschutz, sondern grüne Parteipolitik Beweggrund des Briefes an Ministerin Lambrecht ist“, sagte Fechner. Die Landesminister hatten in einem Brief an die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht (SPD) ihre Forderung damit begründet, dass Millionen Verbraucher „derzeit nicht ausreichend vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie geschützt“ seien. Verlangt werden insbesondere Beschränkungen für Inkasso-Unternehmen. Fechner wies darauf hin, dass zum Inkassorecht und zum Schuldnerschutz längst Gesetzgebungsverfahren liefen, um Verbraucher vor Abzocke zu schützen. Eine „große Hilfe“ für überschuldete Verbraucher sei zudem, dass das Verfahren zur Restschuldbefreiung künftig nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre dauern werde. „Das hilft zahlungsunfähigen Schuldnern, finanziell schneller wieder auf die Beine zu kommen.“ Auch Luczak wies mit Blick auf Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Inkassorecht darauf hin, dass ein entsprechender Gesetzentwurf bereits im Bundestag in erster Lesung debattiert worden sei.