Düsseldorf – Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, lehnt die vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts geforderte Gebühr gegen mutwillig erhobene Verfassungsbeschwerden ab. Frank sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) mit Blick auf den Festakt zur Gründung des höchsten Gerichts vor 60 Jahren, dass „das Ansehen des Gerichts derart hoch“ sei, „dass man den Zugang nicht durch finanzielle Hürden wie eine „Mutwillensgebühr“ zwischen 50 und 5.000 Euro einschränken sollte.“ Das Jedermann-Recht der Verfassungsbeschwerde stehe für die rechtsstaatliche Grundqualität des Staates insgesamt, und es habe dem Gericht selbst zu hohem Respekt in der Bevölkerung verholfen.Der Richterbund-Vorsitzende fügte hinzu, das höchste Gericht müsse so ausgestattet werden, dass durch wirksame Vorprüfungsverfahren offensichtlich unbegründete oder nur querulatorische Verfassungsbeschwerden aus der Flut der Beschwerden zur Entlastung der beiden Senate ausgesiebt werden können. [dts Nachrichtenagentur]
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