Foto: Christine Haderthauer, J. Patrick Fischer, Lizenz: dts-news.de/cc-by
Berlin – Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) hält die Einführung des Betreuungsgeldes für verfassungsrechtlich geboten. Der „Bild-Zeitung“ (Mittwochausgabe) sagte Haderthauer: „Das Betreuungsgeld unterstützt genau wie der Ausbau der Krippenplätze junge Eltern bei der Betreuung ihrer Einjährigen. Hier allein den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz anzubieten, wäre einseitig und damit verfassungswidrig. Der Rechtsanspruch auf den Krippenplatz und das Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen und sind, auch wenn die SPD das heute nicht mehr wissen will, 2007 als Paket von der Großen Koalition beschlossen und gesetzlich verankert worden.“
[dts Nachrichtenagentur]