Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CSU will die Familien entlasten und deshalb unter anderem eine „Flexi-Woche“ einführen. Das geht aus der Beschlussvorlage für die Sommerklausur der CSU-Bundestagsabgeordneten hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Die Klausur findet an diesem Donnerstag in Berlin statt, an ihr wird auch Parteichef Markus Söder teilnehmen.
Die CSU wolle, dass „sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf flexible Arbeitszeitmodelle verständigen können“, heißt es in der Vorlage. Wer beispielsweise „an ein oder zwei Tagen in der Woche früher gehen will, um sein Kind vom Kindergarten abzuholen, und dafür an anderen Tagen länger arbeiten will“, der solle das tun können. Außerdem soll nach Ansicht der CSU künftig gelten: „Wenn Tarifpartner sich darauf einigen, an einem Tag längere Öffnungszeiten anzubieten, dafür an anderen Tagen früher zuzumachen – dann soll das möglich sein.“ Um das zu ermöglichen wollen die CSU-Bundestagsabgeordneten laut Vorlage „die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag abschaffen und stattdessen eine Höchstarbeitszeit pro Woche ermöglichen“. Die „klare Maßgabe“ sei: „Flexi-Woche statt 8-Stunden-Tag“. Denn die CSU wolle „mehr Freiheiten für individuelle Vereinbarungen, die sich an den vielfältigen Lebensrealitäten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientieren“. Die CSU will außerdem alleinerziehende Mütter und Väter entlasten. Diese würden „einen herausragenden Beitrag“ für die Gesellschaft leisten, viele müssten in Teilzeit arbeiten und deshalb „Abstriche bei ihrem Verdienst“ machen, heißt es in der Beschlussvorlage. Für Alleinerziehende sei der Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 bereits von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt worden. Die CSU wolle diese Regelung jetzt entfristen, damit Alleinerziehende dauerhaft in dieser Höhe entlastet werden. Außerdem wolle die CSU durchsetzen, dass „Beiträge für Kinderbetreuungskosten voll von der Steuer absetzbar“ werden – statt „wie heute nur bis zu zwei Drittel und mit maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr“. Der zulässige Höchstbetrag solle von 4.000 auf 6.000 Euro angehoben werden.