Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich für Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen. „Man sollte dort, wo es ohne eine Schwächung des Datenschutzes möglich ist, für eine Entlastung der Bürger und Unternehmen sorgen, insbesondere bei den Dokumentations- und Informationspflichten“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“. „Das heißt: Dinge, die quasi in den Allgemeingebrauch übergehen, sollten nicht ständig neu dokumentiert werden müssen.“
Es solle daher geprüft werden, ob es nicht reicht, wenn Namen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder eine sonstige Anlaufstelle für weitere Informationen einmal hinterlegt werden. „Hier könnte man vermutlich den Aufwand deutlich reduzieren.“ Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzregeln hob Kelber als positiv hervor, dass sich die DSGVO „weltweit als Leitbild für den Datenschutz etabliert“. Erste Länder orientierten sich an dem Regelwerk. Kalifornien zum Beispiel habe sich den EU-Datenschutz zum Vorbild genommen und ein Gesetz beschlossen, dass 2020 in Kraft treten soll. „Aber auch in Deutschland ist die DSGVO mittlerweile – zumindest gefühlt – bei der Bevölkerung angekommen“, so Kelber.
Kritisch sieht Kelber die personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden in den Ländern. „Manche Landesdatenschutzbehörde scheint mir nach wie vor am viel zu kurzen Ressourcenzügel gehalten zu werden“, sagte er. „Wer möchte, dass diese auch Unternehmen, Vereine und Bürger beraten können, muss auch für eine angemessene personelle Ausstattung sorgen.“ Hier sehe er die Bundesländer in der Pflicht. „Das Gefährliche ist, wenn die Behörden nur noch Datenschutzbeschwerden abarbeiten und der Beratungsbereich sowie die Kontrollen deswegen stark vernachlässigt werden“, warnte Kelber.