Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Jahr 2015 erledigten die Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund fünf Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 6,2 Prozent mehr als im Jahr 2014 (rund 4,7 Millionen Verfahren). Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Zuwachs der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren (+6,5 Prozent).
Als Strafverfolgungsbehörde liegt es in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland, Straftaten zu verfolgen und die entsprechenden Ermittlungen zu leiten. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Über Anfall und Erledigung von Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Justizgeschäftsstatistik der Staats- und Amtsanwaltschaften. Demnach war im Jahr 2015 über alle Einzelfallentscheidungen hinweg betrachtet die statistisch häufigste Erledigungsart nicht die Anklage, sondern die Verfahrenseinstellung. Einstellungen mit Auflage (3,5 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (28,5 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (26,9 Prozent) oder Schuldunfähigkeit (0,2 Prozent) machten 2015 zusammen 59,1 Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Erledigungen aus. Hinsichtlich der Art der verfolgten Straftat hatten im Jahr 2015 ähnlich wie im Vorjahr rund ein Drittel (35,0 Prozent) aller Verfahren Eigentums- und Vermögensdelikte zum Gegenstand, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 16,6 Prozent sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 8,7 Prozent.