Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Vorschlag ab, Fernsehübertragungen von Gerichtsverfahren zu erlauben. „Es ist eine Illusion zu glauben, dass komplexe Gerichtsverfahren über Stunden oder gar Tage hinweg im Fernsehen übertragen werden und damit ein realistisches Bild über die Justizpraxis vermittelt werden kann“, sagte Ulrich Schellenberg, Vize-Präsident des DAV, der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). Das Fernsehen unterliege dem Diktat der Quote, sagte Schellenberg.„Öffnet man die deutschen Gerichtssäle für das Fernsehen, unterwirft sich die Justiz dem Diktat der Bilder, der polarisierenden Statements und dem Zeitraffer.“ Der DAV reagierte damit auf einen Vorschlag von Andreas Voßkuhle. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hatte am Donnerstag dafür plädiert, Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal zuzulassen. Der Macht der Bilder fiktiver Prozesse im Fernsehen werde man mittelfristig nur mit der Macht der Bilder echter Verfahren von deutschen Gerichten entgegenwirken könne, sagte Voßkuhle. Derzeit sind Live-Übertragungen von Gerichtsprozessen in Deutschland verboten.
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