Frankfurt/Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro belegt. Das teilte der Deutsche Fußballbund am Freitag mit. In der 46. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem Hamburger SV und dem VfL Wolfsburg am 22. Oktober 2011 in Hamburg wurden im Wolfsburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.Zudem wurde in der 59. Minute im Zuschauerblock des Gästeteams eine Rauchbombe gezündet. Darüber hinaus wurden unmittelbar vor dem Anpfiff der 2. Halbzeit des Bundesliga-Auswärtsspiels bei Werder Bremen am 10. Dezember 2011 in Bremen im Wolfsburger Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. [dts Nachrichtenagentur]
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