Berlin – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten 1. FC Saarbrücken, Winfried Klein, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraum-Verbot belegt. Dies berichtet der Deutsche Fußball-Bund auf seiner Internetseite. So darf sich der Coach während des nächsten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Meisterschaftsspiels seiner Mannschaft nicht im Innenraum des Stadions aufhalten.Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von 350 Euro zahlen. Klein hatte sich in der Nachspielzeit des Meisterschaftsspiels der 2. Frauen-Bundesliga zwischen dem 1. FC Saarbrücken und der TSG 1899 Hoffenheim am 9. Oktober in Hoffenheim unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team geäußert und verhalten. [dts Nachrichtenagentur]
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