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    Home»Nachrichten»Drogenbeauftragte für Sechs-Gramm-Grenze bei Cannabis

    Drogenbeauftragte für Sechs-Gramm-Grenze bei Cannabis » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion23.08.21↻ 20.11.21
    Cannabis, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Cannabis, über dts Nachrichtenagentur

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), plädiert dafür, künftig den Besitz von Cannabis bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat zu verfolgen.

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte Ludwig dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagsausgaben). Die in Berlin tolerierte Menge von 15 Gramm sei "eindeutig" zu hoch.

    Signalwirkung

    Dort kifften so viel Jugendliche wie sonst nirgendwo in Deutschland. "Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten", so die CSU-Politikerin. Sie empfehle der Union, nach der Bundestagswahl mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss bei Cannabis zu suchen. "Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss."


    Deshalb trete sie dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und nicht mehr als Straftat. "Die Konsumenten sollten wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen." Ludwig forderte zudem, künftig das sogenannte Drug-Checking in Deutschland zuzulassen. Dabei können Konsumenten Drogen analysieren lassen. "Drug-Checking bedeutet Schadensminimierung und kann Leben retten."

    Leider habe sie sich bisher nicht durchsetzen können. "Bei zu vielen in den beteiligten Ministerien und Behörden herrscht noch immer die falsche Vorstellung, durch Drug-Checking verpasse der Staat illegalen Drogen eine Art Gütesiegel und gebe somit einen Freifahrtschein für den Konsum", beklagte sie. Durch das Drug-Checking könne aber nicht nur der einzelne Konsument gewarnt werden, sollte es gefährliche Wirkstoffkonzentrationen in den Drogen geben. "Wir bekommen dadurch auch einen viel besseren Überblick darüber, was überhaupt auf der Straße angeboten wird. Darauf können wir dann in der Präventionsarbeit reagieren."

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