Foto: Händler an einer Wertpapierbörse, über dts Nachrichtenagentur
Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Frankfurter Aktionärsschützer Klaus Nieding sieht die Rechte der Anteilseigner gefährdet, sollten börsennotierte Unternehmen ihre Hauptversammlungen (HV) auch nach dem Ende der Coronakrise ausschließlich online abhalten. „Der Austausch unter Aktionären entfällt vollständig, die Beteiligungsrechte von Online-Teilnehmern sind beschränkt“, sagte Nieding dem „Spiegel“. Dies beseitige gezielt den Kern des verfassungsrechtlich gebotenen Auskunftsrechts der Aktionäre und beschädige daher in „erheblichem Maße“ die Aktionärsdemokratie.
„Zudem beschneidet das Covid-19-Pandemiegesetz das Anfechtungsrecht.“ Nieding ist Rechtsanwalt und als Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) seit Jahren einer der prominentesten Vertreter von Kleinaktionären. In diesem Jahr finden viele der jährlichen Aktionärstreffen wegen der Covid-19-Pandemie nicht physisch statt, sondern werden lediglich im Internet übertragen. Sollten digitale Hauptversammlungen zur Dauereinrichtung werden, würden sich die Aktionäre andere Wege suchen, Gehör zu finden. „Der Ton dürfte rauer werden, Klagen würden definitiv eine größere Rolle spielen“, so Nieding.