Traunstein – Im Revisionsprozess um den Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall ist der Angeklagte erneut freigesprochen worden. Das Landgericht Traunstein entschied, dass der Bauingenieur nicht für den Tod von insgesamt 15 Menschen mitverantwortlich gemacht werden kann. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof den Freispruch aus einem ersten Prozess von 2008 kassiert und somit ein neues Verfahren ermöglicht.Dem 58-Jährigen wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, da er das Gebäude keine drei Jahre vor dem Einsturz im Auftrag der Stadt auf bauliche Mängel untersucht hatte und einen guten Zustand bescheinigte. Bei dem Einsturz der Eislaufhalle am 2. Januar 2006 kamen zwölf Kinder und drei Frauen ums Lebens. [dts Nachrichtenagentur]
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