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    Home»Nachrichten»ESM-Eilantrag: Unterstützung für Gauweiler

    ESM-Eilantrag: Unterstützung für Gauweiler » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion10.09.12

    Peter Gauweiler, Deutscher Bundestag  / Lichtblick / Achim Melde,  Text: dts Nachrichtenagentur
    Foto: Peter Gauweiler, Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, Text: dts Nachrichtenagentur

    Berlin - Die Initiative "Mehr Demokratie", die unter der Leitung der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart Verfassungsbeschwerde gegen den Fiskalpakt und ESM eingereicht hat, macht starke Bedenken gegen den EZB-Anleihenbeschluss geltend. "In der Sache sind wir ganz bei Herrn Gauweiler", sagte Degenhart dem "Handelsblatt". "Die EZB-Entscheidung bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil zu Fiskalpakt und ESM ausgespielt wird", betonte er.Die Initiative hat in der vergangenen Woche ebenfalls einen Schriftsatz in Karlsruhe eingereicht, um auf die EZB-Problematik aufmerksam zu machen. "Bei den Summen, die insoweit im Raum stehen, um der EZB unbegrenzte Feuerkraft zu sichern, ist einsichtig, dass jegliche Haftungsbegrenzung zur Makulatur werden muss", heißt es in dem Schreiben, das dem "Handelsblatt" vorliegt. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte am Donnerstag beschlossen, klammen Eurostaaten mit notfalls unbegrenzten Mitteln zu helfen, wenn sich diese am Kapitalmarkt nur noch zu sehr hohen Zinsen finanzieren können. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hatte dazu einen neuen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Verfassungsrechtler Degenhart geht davon aus, dass Karlsruhe am Mittwoch dennoch sein Urteil zu den früheren Eilanträgen gegen Fiskalpakt und ESM verkünden wird. "Das Bundesverfassungsgericht wird allerdings den EZB-Entschluss dabei bereits berücksichtigen", meinte der Staatsrechtler. [dts Nachrichtenagentur]

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