Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen die Einführung einer gesetzlichen allgemeinen Masernimpfpflicht ausgesprochen.
ICD-10: B05 Masern
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Statt einer allgemeinen Masernimpfpflicht sei vielmehr zu prüfen, diese für „Berufsgruppen in besonderer Verantwortung“ einzuführen, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Eine gesetzliche Impfpflicht für Kleinkinder in Tagesbetreuung und für Schulkinder hält der Rat mit Blick auf die in diesen Altersgruppen insgesamt hohe Impfquote für nicht gerechtfertigt.
Moralische Pflicht zur Impfung
Es solle nur in individuell begründeten Ausnahmefällen möglich sein, Ausschlüsse aus Bildungs- und Erziehungseinrichtungen vorzunehmen. Zusätzlich müsse die verhältnismäßig große Gruppe der ungeimpften Erwachsenen verstärkt in den Blick genommen und durch spezielle Aufklärungs- und Impfkampagnen angesprochen werden, so der Ethikrat weiter. Wenn sich die Gefahrenlage durch um sich greifende Masernepidemien erheblich verändern würde, müssten verpflichtende und sanktionierende Regelungen für weitere Bevölkerungsgruppen in Erwägung gezogen werden. Der Ethikrat bejaht eine „moralische Pflicht“, sich impfen zu lassen. Da die Masernimpfung hochwirksam und sehr gut verträglich sei, müsse jede Person sich selbst gegen Masern impfen lassen und auch für einen entsprechenden Impfschutz der eigenen Kinder sorgen.
WHO warnt vor Impfskepsis als globale Bedrohung
Die Weltgesundheitsorganisation hatte zuletzt Impfskepsis zu einer der zehn größten weltweiten Bedrohungen für die Gesundheit erklärt. Erst im Mai hatte die WHO zudem vor den fortdauernden Masernausbrüchen in der europäischen Region gewarnt, wo in 14 Monaten mehr als 100.000 Menschen erkrankten. Seit einigen Monaten wird über die Einführung einer gesetzlichen Masernimpfpflicht diskutiert, um auch in Deutschland die Masern zu eliminieren und regionale Impflücken zu schließen.