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    Home»Nachrichten»Finanzbeamte können Bonpflicht nicht prüfen

    Finanzbeamte können Bonpflicht nicht prüfen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion20.11.20↻ 15.11.21
    Verkauf in einem Kaufhaus, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Verkauf in einem Kaufhaus, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Kampf der Bundesregierung gegen Steuerbetrug mit manipulierten Kassen in Handel und Gastronomie wird zur Posse. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. 2016 hatte der Bundestag eine Bonpflicht beschlossen und vorgeschrieben, alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten.

    Nach einer langen Übergangsfrist müssen nun zwar alle Unternehmer ihre Kassen entsprechend ausrüsten, sie können diese aber nicht bei den Finanzbehörden registrieren lassen. Grund ist, dass es das Bundesfinanzministerium vier Jahre lang versäumt hat, eine entsprechende Software programmieren zu lassen. So können die Informationen weder elektronisch verwaltet noch Unternehmen zugeordnet werden. "So wie das Ministerium hier vorgeht, ist niemandem geholfen", kritisiert der grüne Bundestagsabgeordnete Danyal Bayaz. "Im Gegenteil: Steuerprüfer bekommen keine Anhaltspunkte darüber, ob Kassen mit der zugehörigen Sicherheitseinrichtung betrieben werden. Und Unternehmen werden in Rechtsunsicherheit zurückgelassen. Das ist ärgerlich." Gegenüber dem Finanzausschuss räumte das Ministerium ein, dass die Software "aufgrund mangelnder Ressourcen" nicht fertig sei. Wann es eine Lösung gebe, sei nicht abzusehen. Firmen könnten den Behörden aber ihre Daten auf Papier mitteilen. Die Länder sehen das skeptisch, nicht nur, weil sie die Daten nicht nutzen können, sondern auch, weil sie einen Buchstabenzahlencode mit 128 Stellen enthalten. "Eine analoge Übertragung ist fehlerfrei kaum möglich", fürchtet ein führender Finanzbeamter, den der "Spiegel" zitiert.

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