Berlin – Das Finanzministerium will die vom Bundesfinanzhof erzwungene steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten möglichst sparsam für die öffentlichen Haushalte umsetzen. Das berichtet der „Spiegel“. Die Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium sollen als „Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar“ sein, heißt es in einem Vermerk des Ministeriums.„Der abziehbare Betrag wird aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt.“ Die Beamten denken zum Beispiel daran, nur die Kosten während der Regelstudienzeit zu berücksichtigen. Ausgeschlossen werden soll auch, dass Unterhalt leistende Eltern die Steuern absetzen. „Die Haushaltsrisiken könnten mit diesem Vorschlag eingegrenzt werden, Steuermindereinnahmen sind jedoch weiterhin zu erwarten“, schreiben die Beamten. Ohne Deckelung rechnen sie mit Steuerausfällen von 1,5 Milliarden Euro. [dts Nachrichtenagentur]
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