Bremen (dts Nachrichtenagentur) – Die Universität Bayreuth hätte den Vorwurf einer bewussten Täuschung prüfen müssen, als sie Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) den Doktortitel entzog. Zu diesem Schluss kommt der Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ (Samstagausgabe). „Die Kommission (der Bayreuther Universität) durfte auf die Feststellung der Täuschung nicht verzichten“, schreibt Fischer-Lescano.„Das Argument, dass man den schnellen Weg gewählt habe, da der Nachweis des Täuschungsvorsatzes kompliziert sei, ist Augenwischerei. Bei einem intellektuellen Betrug dieser Größenordnung ist der Vorsatz evident.“ Es gebe keinen Grund, Zweifel am Vorsatz Guttenbergs zu haben. Fischer-Lescano schreibt weiter: „Bei einem Plagiat oberhalb der Bagatellgrenze gibt es nach dieser Rechtsprechung im Grunde keine Aufspaltung von objektiver und subjektiver Täuschung. Die objektive Täuschung indiziert den subjektiven Vorsatz. Dies hätte die Bayreuther Kommission ohne Zeitverlust in zwei Sätzen klarstellen können. Die Universität hätte sich dem Täuschungsnachweis beim Titelentzug nicht entziehen dürfen.“ Gemäß der Promotionsordnung hätte die Uni nach Auffassung Fischer-Lescanos sogar nachweisen müssen, dass Guttenberg täuschen wollte: „Man kann es also drehen und wenden, wie man will: Die Universität Bayreuth hat es sich und dem ehemaligen Verteidigungsminister zu leicht gemacht (…). Sie hat eine gute Gelegenheit verstreichen lassen, um das, was in diesem Promotionsverfahren ganz offensichtlich schief gelaufen ist, gerade zu rücken. Eine klare Parteinahme für die Integrität der Wissenschaft hätte vorausgesetzt, dass man die Dinge zeitig und verbindlich beim Namen und eine Täuschung eine Täuschung nennt“, so Fischer-Lescano in der „Frankfurter Rundschau“.
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