Berlin – Das generelle Sterbehilfeverbot für Ärzte ist durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt worden. Wie die Anwaltskanzlei Wollmann & Partner am Freitag mitteilte, sei das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, „Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“, in einem Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt worden. Demnach sei ein derartiges generelles und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar.In Ausnahmefällen müsse es Ärzten gestattet sein, eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht zu verstoßen, teilte die Anwaltskanzlei mit. [dts Nachrichtenagentur]
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