Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Die bestehenden LKW-Überholverbote auf Autobahnen in Bayern und Hessen sind gerechtfertigt und werden nicht gelockert. Das urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies damit die Klage des Kieler Transportunternehmers Günter Obst zurück. Dieser hatte bemängelt, dass es keine rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote auf der A 8 in Bayern und der A 7 und A 45 in Hessen geben würde.Nach Ansicht der Richter seien die Verbote aber „geeignet und erforderlich zur Verringerung der erheblichen Gefahren für die Verkehrssicherheit“. Neben der Klageabweisung bestätigten die Richter aber auch frühere erfolgreiche Klagen des Unternehmers, die bereits zur Aufhebung von Überholverboten in Hessen geführt hatten. Ein entsprechender Revisionsantrag des Landes Hessen für diese bereits erfolgten Verbote wurde abgewiesen. Obst kämpft seit Jahren vor Gerichten gegen Überholverbote und hatte auch gegen die Lkw-Maut geklagt.
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