Kassel – Das Bundessozialgericht hat eine Klage wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei Hartz IV-Empfängern abgewiesen. Wie die Richter am Donnerstag entschieden, dürfen Arbeitslose bei Rundungsfehlern im Cent-Bereich nicht vor Gericht ziehen. Geklagt hatte eine Frau aus Thüringen, die sich um Cent-Beträge vom Jobcenter betrogen fühlte.Die Frau aus Mühlhausen hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber ihrer Meinung nach falsch gerundet worden war. Der Senat sah in diesem Fall allerdings kein Rechtsschutzbedürfnis. Über eine grundsätzliche Bagatellgrenze für Klagen vor den Sozialgerichten entschieden die Richter in dem Verfahren allerdings nicht. [dts Nachrichtenagentur]
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