Berlin – Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat sein umstrittenes Patientenrechtegesetz gegen Kritik verteidigt. „Die Koalition stärkt mit dem Gesetz die Patienten“, sagte Bahr der „Welt“. „Unser Leitbild ist der mündige Patient.“Das Gesetz, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, sieht unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht für Patienten und auch mehr Rechte gegenüber den Krankenkassen vor. Eine generelle Beweisumlastkehr zugunsten der Patienten und einen Härtefallfonds, wie von der Opposition gefordert, lehnte Bahr ab. „Bei einem Antrag auf eine Leistung bei der Krankenkasse kann der Versicherte schneller eine Entscheidung verlangen“, erklärte Bahr. Reagiert die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die beantragte Leistung als bewilligt. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes sind es fünf Wochen. „Der Patient kann sich dann die Leistung selbst beschaffen und bekommt die Kosten erstattet“; betonte der Minister. Lange Wartezeiten auf Entscheidungen würden so verhindert. Zudem werden auch die Rechte der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gestärkt. Dort liegt das Stimmrecht allein bei Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten. Die Patientenvertreter dürfen nur mitberaten. Allerdings können sie künftig Themen einbringen, die ihnen wichtig sind, erklärte Minister Bahr. Diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist behandelt werden. „So werden ihre Anliegen im Gemeinsamen Bundesausschuss besser berücksichtigt.“ Eine generelle Beweislastumkehr, wie sie Kritiker gefordert hatten, erteilte Bahr eine Absage. „Bei einer Beweislastumkehr besteht die Gefahr, dass Ärzte nur noch eine Defensivmedizin betreiben und Risiken vermeiden“, argumentierte er. „Wir wollen aber, dass Ärzte eine Fehlervermeidungskultur leben und aus Fehlern, die passieren, lernen.“ Ärzte müssten auch Risiken eingehen, wenn sie das Bestmögliche für ihre Patienten erreichen wollen. „Ich will keine amerikanischen Verhältnisse“, sagte Bahr. „Ärzte sollen nicht als erstes an ihre Haftpflichtversicherung denken.“ Deshalb sei eine beschränkte Beweislastumkehr auf grobe Behandlungsfehler richtig. „Da, wo der Arzt offenkundig einen groben Fehler gemacht hat, also gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat, gilt die Beweislastumkehr.“ Ein Härtefallfonds, wie ihn Opposition und auch der Koalitionspartner Union gefordert hatten, wird es ebenfalls nicht geben. „Die Forderung gibt es schon lange, aber ich habe noch kein Konzept dafür gesehen, weder von der Opposition, noch aus den Koalitionsparteien“, begründete Bahr seine Ablehnung. Die offenen Probleme eines Härtefallfonds seien kaum zu lösen. „Wer finanziert den Fonds, wer entscheidet über Entschädigungen“, fragte der Minister. „Es bringt ja auch nichts, wenn der Patient zwei Verfahren anstrengen muss, einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds.“ Unklar sei auch, ob Entschädigungen dann auf den Schadensersatz angerechnet werden müssten. „Ich will, dass der, der den Schaden verursacht hat, auch dafür haften muss“, so Bahr weiter. „Wenn aber Schaden und Haftung auseinander fallen, weil nicht mehr der Verursacher haftet, sondern die Solidargemeinschaft, werden falsche Anreize gesetzt.“ Es sei besser, den Patienten in seinen Rechten zu stärken, statt neue bürokratische Instanzen zu schaffen. [dts Nachrichtenagentur]
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