Foto: Franziska Giffey, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Familienministerium plant, der Reform des Adoptionsrechts, die am Freitag im Bundesrat beraten wird, noch in diesem Jahr zu überarbeiten. In einer Protokollnotiz, die dem Gesetzentwurf angefügt werden soll und über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten, heißt es, die Bundesregierung verpflichte sich, zum Ende des dritten Quartals 2020 einen Gesetzentwurf vorzulegen. In diesem soll geregelt werden, dass bei Stiefkindadoptionen eine Adoptionsberatung nicht verpflichtend ist, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist.
Das Ministerium von Familienministerin Franzisa Giffey (SPD) reagiert damit auf Kritik, dass die verpflichtende Adoptionsberatung in Fällen Stiefkindadoptionen, die das Adoptionshilfe-Gesetz vorschreibt, lesbische Paare diskriminiert. Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist der Ehemann rechtlich automatisch der Vater. Weil miteinander verheirateten Frauen, die beide rechtlich als Mütter anerkannt sein wollen, derzeit auch bei gemeinsamen Kindern nur der Weg der Stiefkindadoption offen steht, wären sie nach dem neuen Gesetz gezwungen, eine Beratung mitzumachen. Die Grünen kritisieren die Protokollerklärung als nicht ausreichend. Die Koalition habe sowohl den Änderungsantrag der Grünen Bundestagsfraktion als auch die Vermittlungsversuche der grün mitregierten Länder abgelehnt. „Im Ergebnis wird nun im Bundesrat über einen deshalb offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf abgestimmt, der die bestehende Diskriminierung von lesbischen Paare verschärft“, sagten Vize-Fraktionschefin Katja Dörner und die queerpolitische Sprecherin Ulle Schauws den Funke-Zeitungen. „Die Protokollerklärung der Regierung ist in sich widersprüchlich und mit heißer Nadel gestrickt.“ Denn danach solle die Beratungspflicht zwar gestrichen werden, aber die Adoptionsvermittlungsstellen müssen sich weiterhin an dem gerichtlichen Verfahren beteiligen. Das gehe nicht ohne vorherige Beratung, so die Grünen-Politikerinnen. „Zudem, warum sollte auch eine diskriminierende Regelung getroffen werden und monatelang in Kraft sein, wenn man das Problem jetzt beheben kann“, fragten Dörner und Schauws.