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    Home»Nachrichten»GroKo streitet über Unternehmenssanktionen

    GroKo streitet über Unternehmenssanktionen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion28.03.21↻ 15.11.21
    Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In der Großen Koalition gibt es neuen Streit beim Thema Unternehmenssanktionen. Grund ist ein Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der von der Union im parlamentarischen Verfahren blockiert wird, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagsausgabe). Lambrecht verwies darauf, dass es keinen Teil des gemeinsamen Koalitionsvertrages gebe, der so detailliert ausformuliert worden sei, bis hin zu einzelnen Strafhöhen.

    "Es ist mehr als ärgerlich, wenn man etwas so konkret miteinander vereinbart und der Koalitionspartner dann nicht bereit ist, sich an die Vereinbarung zu halten", sagte sie der FAZ. "Das lässt mich an der Vertragstreue der Union zweifeln." Lambrecht appellierte an die Union, die parlamentarische Beratung nicht länger zu blockieren. Sonst müsse der Koalitionsausschuss darüber entscheiden. "Einigen ist offenbar gar nicht richtig bewusst, um was es geht", kritisierte die Justizministerin. "Es werden oftmals Vorbehalte angeführt, die jeder sachlichen Grundlage entbehren." Zu Beginn der gemeinsamen Regierungszeit im März 2018 waren sich Union und SPD einig, nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern auch die Unternehmen selbst für Fehlverhalten zu sanktionieren. Ähnlich wie schon im Kartellrecht soll sich der Rahmen für Geldbußen am Unternehmensumsatz orientieren, was bei Großkonzernen zu immensen Strafzahlungen in Milliardenhöhe führen kann. Sie sollen dadurch einen Anreiz bekommen, Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern und Missstände intern aufzuklären. Damals standen die Politiker noch unter dem Eindruck des VW-Dieselskandals, der im September 2015 an die Öffentlichkeit kam. Allerdings wurden im vergangenen Jahr die Stimmen immer lauter, die vor einer Überforderung warnten - nicht nur der sanktionierten Unternehmen, sondern auch der Strafverfolgungsbehörden. Die Regierung verabschiedete den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums im Juni 2020. Normalerweise werden Vorhaben dann umgehend in das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Dies ist jedoch bisher nicht geschehen.

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