Foto: Baukran, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesland Niedersachsen will bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer vornehmlich die Flächen von Immobilien einbeziehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des niedersächsischen Finanzministeriums hervor, über den die „Welt“ berichtet. Grundsätzlich soll demnach zwar auch die Lage eines Grundstücks eine Rolle spielen.
Doch dieser Lage-Faktor habe in der Gesamtrechnung nur einen geringen Anteil, wie die „Welt“ berichtet. Aus den einzelnen Regeln des Gesetzes gehe hervor, dass die Lage eines Grundstücks nur mit einem Faktor von 0,02 berücksichtigt werden soll, die Fläche von Grundstück und Gebäude dagegen mit 0,4 – also dem 20-Fachen. Zudem würden die Lagen nur relativ grob definiert und in vielen Gemeinden nur wenig differenziert. Weite Gebiete würden voraussichtlich zusammengelegt. Top-Grundstücke würden dann ähnlich bewertet wie ebenfalls zentral gelegene Immobilien, die sich aber eher in B-Lage befinden, berichtet die „Welt“. Zusätzlich zu Grundstücksflächen sollten die Gebäudeflächen in die Steuerrechnung einbezogen werden. Niedersachsen will ähnlich wie Bayern und Hessen bei der künftigen Besteuerung von Gebäuden und Grundstücken vom Bundesmodell abweichen und begründet das mit einem geringeren Bürokratieaufwand: Mit der Berücksichtigung von lediglich Boden- und Gebäudefläche sowie einem einfachen Lagefaktor werde „eine erhebliche Reduzierung des Bürokratie- und Personalaufwands, eine bessere Nachvollziehbarkeit und der Verzicht auf regelmäßig erforderliche neue Hauptfeststellungen für sämtliche Grundstücke des Grundvermögens angestrebt“, heißt es in dem Entwurf. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die jetzigen Grundsteuerregeln für verfassungswidrig erklärt und im Falle einer Neuauflage auch eine Berücksichtigung des Werts einer Immobilie durch den Gesetzgeber gefordert. In einem für das gesamte Bundesgebiet vorgesehene Modell aus dem Bundesfinanzministerium ist das auch der Fall. Dort fließen der Bodenwert, eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Immobilienart und das Baualter in die Berechnung ein. Allerdings können die Länder aufgrund einer Öffnungsklausel im betreffenden Gesetz eigene Regeln aufstellen. Bis Ende dieses Jahres müssen die Länder entweder eigene Gesetze beschlossen oder das Bundesmodell übernommen haben. Bis 2025 ist dann Zeit für die Umsetzung der neuen Regeln. Rund 35 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. In Niedersachsen sind es rund 3,5 Millionen Grundstücke.