Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um einen Inflationsausgleich im Erbschaftsteuerrecht geht Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) einen Schritt auf die unionsgeführten Bundesländer zu. „Mit den vorhandenen Stundungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuerrecht können Härtefälle schon jetzt vermieden werden“, sagte er der „Welt“. Diese Stundungsmöglichkeiten könne man sich mit Blick auf die Inflationsentwicklung in der Finanzministerkonferenz noch einmal anschauen – mehr nicht.
Grundsätzlich sehe Hamburg bei der Abmilderung von Inflationsfolgen keine Priorität darin, die Erben in den Fokus zu nehmen. „Da sind andere Betroffenheiten deutlich dringlicher“, sagte er. Am Donnerstag befasst sich der Finanzausschuss des Bundesrates mit einem Entschließungsantrag aus Bayern, in dem eine Erhöhung der Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht gefordert wird. „Die Freibeträge der Erbschaftsteuer müssen endlich angehoben werden“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) der „Welt“. Die aktuell geltenden Freibeträge seien seit 2009 nicht mehr angepasst worden und hätten ihre Entlastungswirkung in erheblichem Umfang verloren. „Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können.“ In welcher Höhe die Union die künftigen Freibeträge sieht, wird aus einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion deutlich, der am Donnerstag im Bundestag zur Debatte steht und über den die „Welt“ berichtet. Darin heißt es: „Aufgrund der Wertsteigerungen bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent müssten die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro (…) angehoben werden.“ Derzeit liegen die Freibeträge für Lebenspartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Die FDP strebt einen Anstieg um je 100.000 Euro an. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag konnten sich darauf jedoch im Rahmen des Jahressteuergesetzes nicht einigen. Das Gesetz soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden.