München – Das Oberlandesgericht München hat die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) am Mittwoch für rechtens erklärt. „Der Squeeze-out ist durchaus eine grausame Maßnahme“, so der Richter, Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit sehe das Gericht jedoch nicht. Damit sind die ehemaligen Aktionäre mit ihrer Klage erneut gescheitert.Das Landgericht München hatte zuvor die Kläger abgewiesen. „Es liegt nach Einschätzung der Kammer keine Enteignung vor“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek damals. Die Hypo Real Estate war in einer dramatischen Notlage erst mit öffentlichen Mitteln gerettet und im Herbst 2009 verstaatlicht worden. Dabei wurden die verbliebenen Aktionäre zwangsweise ausgeschlossen und größtenteils enteignet. [dts Nachrichtenagentur]
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