
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Immer mehr Menschen sind trotz Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Betroffenen hat sich von 102.578 im Jahr 2010 auf 196.466 im Jahr 2017 praktisch verdoppelt, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Der Anteil der Erwerbsminderungsrentner, die zusätzlich Grundsicherung benötigen, stieg demnach im selben Zeitraum von 9,5 auf 15,2 Prozent.
Damit war vor zwei Jahren mehr als jeder siebte Erwerbsminderungs-Rentner betroffen. Zahlen für das Jahr 2018 lagen dem Ministerium noch nicht vor. Zwar hatte die Bundesregierung zuletzt deutliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die durch Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig werden. Von der Reform von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) profitieren allerdings nur „Neu-Rentner“, die seit 2019 erwerbsgemindert werden. Verbesserungen bei der Zurechnungszeit müssten aber auch den Bestandsrentnern zugutekommen, forderte die Linken-Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, denn für sie reiche die Erwerbsminderungsrente immer öfter nicht zum Leben. Zimmermann verlangte überdies eine „grundlegende Kehrtwende“ in der Rentenpolitik mit einer Erhöhung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie einer Abschaffung der Abschläge für Erwerbsgeminderte. „Krankheit ist ein Schicksal, das nicht noch zusätzlich bestraft werden darf“, sagte die Fachpolitikerin.