Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Trotz stark ansteigender Fallzahlen bei Berufskrankheiten ist die Zahl staatlicher Gewerbeärzte, die im Anerkennungsprozess eine wichtige Rolle spielen, in den vergangenen zehn Jahren massiv gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagsausgaben berichten. Gab es 2007 bundesweit noch 109 Gewerbeärzte, waren es 2017 nur noch 68. Das entspricht einem Rückgang um 38 Prozent.
Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten um 23 Prozent gestiegen – von 61.150 um im Jahr 2007 auf 75.187 im Jahr 2017. Die Anerkennungsquote stieg von 22 auf 26 Prozent – etwa jeder vierte Antrag wird positiv beschieden. Noch deutlicher fällt der Rückgang der Gewerbeärzte aus, wenn man den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre betrachtet. Gab es 1997 bundesweit noch 158 Gewerbeärzte, so hat sich deren Zahl bis heute mehr als halbiert. Statistisch gesehen war jeder einzelne Gewerbearzt im Jahr 2017 für 588.000 Beschäftigte zuständig. 20 Jahre zuvor lag die Zahl der Beschäftigten pro Arzt noch bei 215.000. „Wenn es um Berufskrankheiten geht, bluten die Kontrollbehörden seit Jahren aus“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann (Linke).
„Das grenzt an vorsätzliches Staatsversagen“, so Krellmann weiter. Viele Betroffene fühlten sich vom Staat im Stich gelassen, was ein unhaltbarer Zustand sei, fügte Krellmann hinzu. „Der Aderlass bei den Gewerbeärzten muss gestoppt werden, hier ist auch die Bundesregierung in der Pflicht“, forderte die Arbeitsmarktexpertin der Linkspartei. „Das Berufskrankheitenrecht braucht eine Frischzellenkur, um wieder Vertrauen herzustellen“, sagte Krellmann. Erkrankte Arbeitnehmer, die eine Anerkennung ihrer Beschwerden als Berufskrankheit erreichen wollen, müssen einen mehrstufigen Begutachtungsprozess durchlaufen. Ein Facharzt untersucht Betroffene und erstellt ein Gutachten. Gewerbeärzte, in der Regel Beamte der Bundesländer, sind an dem Prozess beteiligt. Sie prüfen und beurteilen die medizinischen Gutachten.