Foto: Junge Leute vor einer Universität, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Auszubildende und Studenten sollen nach den Vorstellungen der Jungen Union (JU) künftig steuerlich bessergestellt werden. Aufwendungen für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium sollten künftig auch noch nach mehreren Jahren von der Steuer abgesetzt werden können, heißt es in einem Antrag für die Jahresversammlung der Jungen Union, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgaben) berichten. Dazu müssten die Kosten als Werbungskosten statt wie bisher als Sonderausgaben deklariert werden können.
Sonderausgaben von bis zu 6.000 Euro könnten derzeit nur in dem Jahr von der Steuer abgezogen werden, in dem sie anfielen, heißt es in dem Antrag für die JU-Jahresversammlung. „Bei einem Großteil der Studenten läuft dieser Sonderausgabenabzug aufgrund fehlender zu versteuernder Einkünfte ins Leere“, heißt es in dem Antrag weiter. Als Werbungskosten könnten sie dagegen mittels Verlustvorträgen auf spätere Jahre übertragen werden, „in denen voraussichtlich mehr Einkünfte als zu Studienzeiten vorhanden sind“.
Dies sei derzeit bereits bei der Zweitausbildung, also etwa bei Aufbaustudien oder Promotionen, möglich. „Nach dem Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit wäre die Gleichbehandlung der Aufwendungen für Erst- und Zweitausbildung geboten“, heißt es in dem Antrag, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Der Antrag des JU-Landesverbandes Hessen wird der Jahresversammlung, dem sogenannten „Deutschlandtag“, von der Antragskommission zur Annahme empfohlen. Der „Deutschlandtag“ beginnt am heutigen Freitag in Saarbrücken und dauert bis zum Sonntag.