
Lübeck (dts Nachrichtenagentur) – Die Länder-Justizminister fordern eine Einzelfallprüfung, ob Legal-Tech-Portale die zulässigen Grenzen überschreiten. Das geht aus einem Bericht hervor, der am Mittwoch auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister in Lübeck-Travemünde beschlossen wurde und über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Demnach sollen Legal-Tech-Portale, die eine individualisierte rechtliche Prüfung bieten, nur von Rechtsanwälten oder Rechtsanwaltsgesellschaften betrieben werden dürfen.
„Wir verteidigen das Rechtsanwaltsmonopol“, sagte der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dem „Handelsblatt“. Eine automatisierte Rechtsberatung (Legal Tech) erfolgt vor allem durch Internetportale wie „flightright.de“ für Fluggastentschädigungen oder „wenigermiete.de“ für die Durchsetzung der Mietpreisbremse, aber auch durch Plattformen für die Überprüfung von Bußgeldern. Legal-Tech-Anwendungen seien vielgestaltig und könnten sich auf alle Rechtsbereiche beziehen, heißt es in dem Bericht. Deswegen liege es nahe, „den Betrieb von Legal-Tech-Portalen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, der Rechtsanwaltschaft vorzubehalten“.
Zugleich wird in dem Bericht eine Lockerung des Fremdkapitalverbots für Anwälte. gefordert. Das bestehende Verbot von reinen Kapitalbeteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften diene der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit. Für die „kostenintensive“ Entwicklung von Legal-Tech-Portalen bräuchten Anwälte aber Kapitalgeber. „Damit ist zu klären, ob den Entwicklungen im Internet durch eine Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts Rechnung getragen werden kann“, heißt es in dem Bericht.