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    Home»Nachrichten»Justizministerin legt Gesetzentwurf gegen Abmahn-Industrie vor
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    Justizministerin legt Gesetzentwurf gegen Abmahn-Industrie vor

    News Redaktion News Redaktion11.09.18↻ 25.04.23
    Katarina Barley, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Katarina Barley, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Katarina Barley hat ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vorgelegt. Er wurde am Dienstag dem Bundestag zugeleitet, außerdem begann die Länder- und Verbände-Beteiligung, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe). Barley sagte der Zeitung, mit dem Gesetz wolle sie „endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen“.

    Um dies zu erreichen, wolle sie „die finanziellen Anreize für Abmahner verringern“ und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen. Gleichzeitig würden „die Rechte des Abgemahnten gestärkt“ und der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Ein Abmahner könne sich künftig „also nicht mehr einen für sich günstigen Gerichtsort aussuchen“. Dadurch würde „dem Geschäftsmodell der Abmahnindustrie“ die Grundlage entzogen. Vor allem „Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen“ würden davon profitieren.

    Es gibt Anwälte und Vereine, die aus Abmahnungen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Sie suchen nach kleinen Fehlern in Internetauftritten, etwa im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darauf reagieren sie dann mit einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Den Abgemahnten stellen sie ihr Honorar in Rechnung, außerdem können sie bei Wiederholungsfehlern eine „Vertragsstrafe“ abkassieren.

    Durch die neue Datenschutzgrundverordnung, die Webseitenbetreibern strenge Informationspflichten auferlegt, könnte sich das Problem noch verschärfen. Die Bundesregierung sieht in dem Missbrauch ein gravierendes Problem. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion weist sie zwar darauf hin, dass durch das 2013 in Kraft getretene „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ die Zahl der Abmahnungen zurückgegangen sei.

    Es würden sich jetzt aber „die Anzeichen“ mehren, „dass weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird“. Genaue Zahlen hat das Justizministerium jedoch nicht. Eine Sprecherin sagte der SZ, es lägen „keine verlässlichen statistischen Daten vor, weil Abmahnungen ohne die Einbeziehung staatlicher Stellen zwischen Privaten ausgesprochen werden“. Es würden aber „Schreiben betroffener Unternehmen, nicht repräsentative Berichte von Wirtschaftsverbänden und Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes“ ausgewertet.

    In seinem Gesetzentwurf geht das Ministerium davon aus, dass zehn Prozent aller Abmahnungen missbräuchlich sind. Nach Angaben von Wirtschaftsverbänden belaufen sich die Kosten für Abgemahnte im Schnitt auf gut 1.000 Euro, in jedem fünften Fall liegt der Betrag sogar bei mehr als 2.000 Euro. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Abmahnungen wegen unerheblicher Verstöße die mögliche Vertragsstrafe für eine Wiederholung des Verstoßes auf 1.000 Euro begrenzt wird. Außerdem sollen Wettbewerber und Wirtschaftsverbände in derartigen Fällen keine Kostenerstattung für die Abmahnung mehr verlangen können.

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