Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeskanzleramt will mit einer Änderung des BND-Gesetzes Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften umsetzen. Zudem soll der deutsche Auslandsnachrichtendienst besser vor Verrat und Spionage geschützt werden, wie aus einem Referentenentwurf des Kanzleramts für ein „Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes“ hervorgeht, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Eine Änderung des BND-Gesetzes war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2022 notwendig geworden.
Die Karlsruher Richter hatten unter anderem die Regelungen zur Übermittlung von Hinweisen des Verfassungsschutzes an Polizeien und Staatsanwaltschaften als zu weitreichend und mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Auswirkungen für den BND hat dieser Beschluss, weil im BND-Gesetz bislang keine eigene Regelung für Datenübermittlungen festgeschrieben sind, sondern auf die Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz verwiesen wird. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Datenübermittlungsvorschriften des BND vollständig von denen des Verfassungsschutzes entkoppelt werden. Anstelle der bisherigen Regelung sollen umfassende eigene Vorgaben treten. Das Kanzleramt reagiert aber auch auf die Enttarnung eines mutmaßlichen Doppelagenten im vergangenen Jahr, der den BND für einen russischen Geheimdienst ausspioniert haben soll. So sollen verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen innerhalb der BND-Dienststellen und bei einem Verdacht auch die Kontrolle privater Geräte von BND-Mitarbeitern ermöglicht werden. „Mit der Ergänzung der Regelungen ist beabsichtigt, den Informationsabfluss aus dem Bundesnachrichtendienst auszuschließen. Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch die Kontrollen frühzeitig erkannt werden“, heißt es im Referentenentwurf des Kanzleramts, welches für die Kontrolle des BND zuständig ist.