Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – In der sogenannten „Ibiza-Affäre“ erlaubt das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung des Hauptverdächtigen nach Österreich. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am Montag abgelehnt, urteilten die Karlsruher Richter. Der Antragsteller habe „nicht substantiiert dargelegt“, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt werde und ihn dort kein faires Verfahren nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erwarte.
Das Berliner Kammergericht hatte bereits am 22. Februar die Auslieferung erlaubt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sei „unanfechtbar“, hieß es nun. Mehrere Polizeibehörden in Deutschland unterstützten die österreichische Justiz bei der Aufklärung der Hintergründe um das sogenannte „Ibiza-Video“, das im Mai 2019 zum Sturz der Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ führte. Ermittelt wird dabei gegen den Mann, der das Video gedreht und unter anderem Heinz-Christian Strache, damals Vizekanzler in der Bundesregierung Kurz, in eine Falle gelockt hatte. Auf dem „Ibiza-Video“ ist zu sehen, wie Strache und Johann Gudenus, bis dahin Nationalratsabgeordneter und geschäftsführender FPÖ-Klubobmann, in einer Finca einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte Angebote unterbreiteten, die den Eindruck der Korrumpierbarkeit erweckten. Der Mann, der das Video gedreht haben soll, hatte später seinen Wohnsitz nach Berlin verlagert. Ihm soll anfangs Missbrauch von Tonaufnahmen und Urkundenfälschung vorgeworfen worden sein, später das „Verbrechen der Erpressung“ und das „Verbrechen des Suchtgifthandels“, wie es in Medienberichten hieß. Seine Verteidiger bestreiten die Vorwürfe.