Rostock – Im Zusammenhang mit der Massenkarambolage auf der A 19 will die Staatsanwaltschaft Rostock nicht gegen Verantwortliche der Agrargenossenschaft ermitteln, von deren Äckern die Staubwolke Richtung Autobahn wehte. Das berichtet der „Spiegel“. Der Zusammenhang zwischen großflächigen Äckern und Sandstürmen sei Landwirten und Bevölkerung im Umfeld der Unfallstelle zwar bekannt gewesen, so Behördensprecherin Maureen Wiechmann, die Verkehrssicherungspflicht für Grundeigentümer umfasse aber nur den Schutz vor tatsächlich vorhersehbaren Schäden.Sturmböen von 100 Stundenkilometern, die so riesige Sandwolken aufwirbeln, dass sie tödliche Unfälle nach sich ziehen, habe niemand vorausahnen können. Politiker sehen in dem Autobahnunfall, bei dem acht Menschen getötet wurden, auch einen Beleg für die Risiken landwirtschaftlicher Monokulturen. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) mahnt, die Bundesländer müssten die Bewirtschaftungsvorgaben und Restriktionen für 2,6 Millionen Hektar erosionsgefährdeter Flächen in der Bundesrepublik „konsequent umsetzen“. Deshalb unterstütze sie auch die Bemühungen der EU-Kommission, die Vergabe von Agrarsubventionen zu reformieren. Das bisherige System, so der zuständige EU-Kommissar Dacian Ciolos, habe in einigen Regionen die Intensivlandwirtschaft „zu sehr gefördert und daher auch die Gefahr von Bodenerosion erhöht“. Mit der für 2013 geplanten Reform will die Kommission „sichern, dass alle Landwirte in der EU bestimmte Maßnahmen ergreifen“, die in Brüssel unter dem Stichwort „Greening“ gelistet sind. Dazu zählen das Pflanzen von Hecken und Bäumen, vielfältige Fruchtfolgen und Winterbegrünung. Wer solche Maßnahmen umsetzt, die die Bodenerosion verhindern und das Risiko von Sandstürmen verringern, soll zukünftig – so Ciolos – mit Subventionen belohnt werden. [dts Nachrichtenagentur]
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